1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von A-F-S gegenüber Unternehmen und Verbrauchern in Österreich, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn A-F-S ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindliche Informationen und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag entsteht durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder tatsächlichen Leistungsbeginn im Einvernehmen mit dem Kunden.
Grundlage sind insbesondere Objekt, Flächen, Leistungsumfang, Turnus, Qualitätsniveau, Zugangs- und Sicherheitsbedingungen, Einsatzzeiten sowie vereinbarte Zusatzleistungen.
3. Leistungsumfang
A-F-S erbringt die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Arbeiten. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, zusätzliche Verschmutzungen, nicht erkennbare Erschwernisse, Wartezeiten, Sonderentsorgung, zusätzliche Anfahrten oder kurzfristige Terminänderungen können gesondert angeboten und verrechnet werden.
Reglementierte oder konzessionspflichtige Arbeiten werden nur im Rahmen einer entsprechenden Berechtigung oder durch befugte Partnerunternehmen durchgeführt.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Zutritte, Schlüssel oder Berechtigungen, nutzbare Wasser- und Stromanschlüsse sowie sichere Arbeitsbedingungen bereit. Besondere Gefahren, sensible Anlagen, Alarmbereiche, Materialunverträglichkeiten, Hygienevorgaben und betriebliche Sicherheitsregeln sind vor Leistungsbeginn mitzuteilen.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können die Ausführung und Vergütung angemessen beeinflussen.
5. Personal und Partnerunternehmen
A-F-S ist berechtigt, qualifiziertes Personal und geeignete Partnerunternehmen einzusetzen. Ansprechpartner, Einsatzleitung und Qualitätsanforderungen bleiben nach Maßgabe des Auftrags koordiniert. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter einzelner Personen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
6. Termine, Zutritt und Ausfall
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen kann ein Ersatztermin angeboten werden. Kann eine Leistung wegen fehlenden Zutritts oder eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht begonnen oder fortgesetzt werden, kann der nachweislich entstandene Aufwand verrechnet werden.
Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen für Einzeltermine ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.
7. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern einschließlich aller anwendbaren Steuern und Abgaben.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
8. Abnahme, Mängel und Nacharbeit
Der Kunde prüft die Leistung innerhalb angemessener Frist und meldet erkennbare Abweichungen möglichst konkret. A-F-S erhält Gelegenheit zur Prüfung und – bei berechtigter Beanstandung – zur angemessenen Nacharbeit. Normale Abnutzung, bestehende Schäden, materialbedingte Veränderungen oder Ergebnisse außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs stellen keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
9. Haftung
A-F-S haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen; gegenüber Unternehmen kann sie – soweit zulässig – auf typische, vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt werden.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht, soweit gesetzlich eine zwingende Haftung besteht. Der Kunde hat bestehende Vorschäden, besonders empfindliche Materialien und besondere Risiken vor Beginn mitzuteilen.
10. Verbraucherverträge und Rücktritt
Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich einen Leistungsbeginn vor Ablauf einer Rücktrittsfrist, kann bei wirksamem Rücktritt ein anteiliges Entgelt für bereits erbrachte Leistungen anfallen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Beide Seiten behandeln als vertraulich erkennbare betriebliche, objektbezogene und persönliche Informationen angemessen vertraulich.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen. Für Unternehmer wird – soweit zulässig – Wien als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
