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Hausbetreuung · Wohnhausbetreuung · Hausservice

Hausbetreuung Wien für Hausverwaltungen und Wohnanlagen

A-F-S bündelt laufende Wohnhausbetreuung zu einem klaren Objektservice: Stiegenhaus und Allgemeinflächen, Lift, Müllraum, Außenbereiche, Winterdienst, Kontrollen, Meldungen sowie vereinbarte einfache Hausservice-Aufgaben.

Hausbetreuung als durchgängiger Objektservice

In Österreich wird „Hausbetreuung“ als Sammelbegriff für die laufende Pflege und Betreuung von Wohnhäusern und Wohnanlagen verwendet. A-F-S führt die einzelnen Aufgaben in einem objektbezogenen Leistungsplan zusammen, statt Reinigung, Müllplatz, Außenflächen und Kontrollen unkoordiniert nebeneinander zu vergeben.

Für Hausverwaltungen: feste Zuständigkeiten, definierte Intervalle, Vertretungsregelung und nachvollziehbare Meldungen. Für Wohnanlagen: gepflegte Allgemeinflächen, früh erkannte Auffälligkeiten und ein zentral koordinierter Hausservice.

Im Leistungsplan können unter anderem folgende Aufgaben enthalten sein: Stiegenhaus- und Allgemeinflächenreinigung, Lift- und Eingangsbereichspflege, Müllraum- und Tonnenservice, Außenflächen- und Grünpflege sowie Winterdienst und Laubservice. Welche Arbeitsschritte tatsächlich enthalten sind, wird nicht pauschal angenommen, sondern anhand von Objekt, Zustand, Menge, Material und gewünschtem Endergebnis festgelegt.

Vor Beginn werden insbesondere betreute Flächen, Stiegen, Allgemein- und Außenbereiche, Turnus, Saisonaufgaben und Prioritäten, Schlüssel, Zutritt, Melde- und Eskalationswege abgestimmt. Hausverwaltung und Eigentümer erhalten gepflegte Flächen, klar zugeordnete Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Rückmeldung zu erledigten Arbeiten und sichtbaren Auffälligkeiten.

Vor dem Start festgelegt:
Objekt und betreute FlächenTurnus und SaisonleistungenSchlüssel, Zutritt und MeldewegeKontrollen und Leistungsnachweis
Leistung verständlich erklärt

Hausbetreuung Wien für Hausverwaltungen und Wohnanlagen: Umfang, Ablauf und Ergebnis

Die folgenden Punkte zeigen verständlich, welche Arbeiten möglich sind, was vor dem Einsatz geklärt wird und woran ein sauber abgeschlossener Auftrag erkennbar ist.

Konkrete Arbeiten

Was A-F-S übernehmen kann

  • Stiegenhaus- und AllgemeinflächenreinigungEingänge, Stufen, Podeste, Gänge, Handläufe, Türen, Kellerwege und vereinbarte Gemeinschaftsflächen werden nach Plan gereinigt.
  • Lift- und EingangsbereichspflegeAufzugskabinen, Spiegel, Türen, Bedienflächenumfeld, Eingangsglas, Klingel- und Briefkastenbereiche werden gepflegt.
  • Müllraum- und TonnenserviceMüllräume und Stellplätze werden gereinigt. Tonnen können nach Abfuhrplan bereitgestellt, zurückgestellt und bei Auffälligkeiten dokumentiert werden.
  • Außenflächen- und GrünpflegeWege, Höfe, Zugänge, Randbereiche, Rasen und einfache Grünflächen werden saisonal oder regelmäßig betreut.
  • Winterdienst und LaubserviceVereinbarte Geh- und Zugangsflächen werden nach Einsatzplan geräumt, gestreut und kontrolliert; Einsätze können dokumentiert werden.
Vor dem Start

Was eindeutig festgelegt wird

  • betreute Flächen, Stiegen, Allgemein- und Außenbereiche
  • Turnus, Saisonaufgaben und Prioritäten
  • Schlüssel, Zutritt, Melde- und Eskalationswege
  • Kontrollpunkte, Fotomeldungen und Leistungsnachweis
Abschluss

Was Sie als Ergebnis erhalten

Hausverwaltung und Eigentümer erhalten gepflegte Flächen, klar zugeordnete Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Rückmeldung zu erledigten Arbeiten und sichtbaren Auffälligkeiten.

  • vereinbarte Arbeiten und Bereiche eindeutig zugeordnet
  • sichtbare Abweichungen, Schäden oder Hindernisse gemeldet
  • Abschluss, Checkliste, Foto- oder Abnahmehinweis nach Vereinbarung

Leistungsbausteine der A-F-S Hausbetreuung

Der tatsächliche Umfang wird passend zu Gebäude, Nutzung, Außenanlagen und Verantwortung der Hausverwaltung zusammengestellt.

01

Stiegenhaus- und Allgemeinflächenreinigung

Eingänge, Stufen, Podeste, Gänge, Handläufe, Türen, Kellerwege und vereinbarte Gemeinschaftsflächen werden nach Plan gereinigt.

02

Lift- und Eingangsbereichspflege

Aufzugskabinen, Spiegel, Türen, Bedienflächenumfeld, Eingangsglas, Klingel- und Briefkastenbereiche werden gepflegt.

03

Müllraum- und Tonnenservice

Müllräume und Stellplätze werden gereinigt. Tonnen können nach Abfuhrplan bereitgestellt, zurückgestellt und bei Auffälligkeiten dokumentiert werden.

04

Außenflächen- und Grünpflege

Wege, Höfe, Zugänge, Randbereiche, Rasen und einfache Grünflächen werden saisonal oder regelmäßig betreut.

05

Winterdienst und Laubservice

Vereinbarte Geh- und Zugangsflächen werden nach Einsatzplan geräumt, gestreut und kontrolliert; Einsätze können dokumentiert werden.

06

Objektkontrollen und Schadenmeldungen

Defekte Beleuchtung, blockierte Wege, Glasbruch, Wasserflecken, Fehlablagerungen und sonstige Auffälligkeiten werden mit Ortsangabe und auf Wunsch mit Foto gemeldet.

07

Leuchtmitteltausch in Allgemeinflächen

Frei zugängliche Leuchtmittel werden nach Freigabe und mit bereitgestelltem oder vereinbartem Ersatz gewechselt – ohne Eingriff in elektrische Installation oder Leuchtenverdrahtung.

08

Schaukasten- und Aushangservice

Freigegebene Hausordnungen, Termine und Informationen werden eingesetzt, abgelaufene Aushänge entfernt und der aktuelle Stand dokumentiert.

09

Einfache objektbezogene Kleinwartungen

Nur klar definierte, einfache Wartungs- und Serviceaufgaben ohne Fachgewerbe-Kerntätigkeit werden übernommen. Technische Mängel werden an befugte Partner weitergeleitet.

10

Leerstands- und Übergabebetreuung

Leerstände werden kontrolliert, für Besichtigungen oder Fachpartner geöffnet und vor Übergabe beziehungsweise Neuvermietung vorbereitet.

Einfache Hausservice-Aufgaben – klar begrenzt

Die Abgrenzung wird vor Auftragserteilung festgelegt. So bleibt nachvollziehbar, was A-F-S selbst ausführt und wann ein befugter Fachbetrieb benötigt wird.

Direkt möglich

Typische einfache Aufgaben

  • frei zugängliche Leuchtmittel wechseln
  • freigegebene Aushänge einsetzen oder entfernen
  • Verbrauchsmaterialien nach freigegebener Vorgabe austauschen
  • äußerliche Sicht- und Funktionskontrollen durchführen
  • Namens- und Hinweisschilder in vorhandene Halter einsetzen
Fachpartner

Nicht als einfache Kleinwartung

  • Arbeiten an elektrischen Leitungen, Fassungen oder Verteilern
  • Installations-, Gas-, Heizungs- und Sanitärarbeiten
  • Arbeiten an Aufzügen, Brandschutz- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Schloss-, Metallbau-, Tischler- oder bauliche Reparaturen als Facharbeit
  • technische Fehlerdiagnose oder Instandsetzung
Koordination

Ein Ansprechpartner bleibt erhalten

  • A-F-S erfasst und dokumentiert den Mangel
  • Dringlichkeit und Zugangsbedarf werden gemeldet
  • befugte Partner können abgestimmt werden
  • Nachkontrolle und Abschlussmeldung sind vereinbar

Winterdienst und § 93 StVO

Für Liegenschaften im Ortsgebiet regelt § 93 StVO insbesondere die Räumung und Streuung bestimmter Gehsteige und Gehwege. Der konkrete A-F-S-Auftrag wird deshalb flächengenau und mit dokumentierbaren Prioritäten festgelegt.

Gesetzlicher Ausgangspunkt

Eigentümer müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass entlang der Liegenschaft vorhandene, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und Gehwege innerhalb der gesetzlichen Entfernung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert und bei Schnee oder Glatteis bestreut sind. Fehlt ein Gehsteig, betrifft die Regelung grundsätzlich einen ein Meter breiten Straßenrand.

§ 93 StVO im RIS

Umsetzung durch A-F-S

Im Vertrag werden betreute Flächen, Einsatzzeiten, Wetterauslösung, Prioritäten, Streumittel, Kontrollgänge, Dokumentation und Eskalationswege eindeutig festgelegt. Eine Übertragung der Verpflichtung setzt eine entsprechende vertragliche Regelung voraus.

Winterdienst im Detail

Hausbetreuung für einzelne Objekte und Portfolios

Basis

Wohnhauspflege

  • Stiegenhaus und Allgemeinflächen
  • Eingang und Lift
  • Sichtkontrolle und Meldung
  • fester Turnus
Plus

Hausbetreuung komplett

  • Wohnhauspflege
  • Müllraum und Tonnenservice
  • Außenflächen und Saisonaufgaben
  • Leuchtmittel- und Aushangservice
Rahmenkunde

Mehrere Wohnanlagen

  • einheitlicher Leistungsstandard
  • zentrale Ansprechperson
  • Objektchecklisten und Berichte
  • Vertretungs- und Eskalationsregelung

Häufige Fragen zur Hausbetreuung

Was umfasst Hausbetreuung bei A-F-S?

Die Leistung wird objektbezogen zusammengestellt. Möglich sind Stiegenhaus- und Allgemeinflächenreinigung, Lift- und Eingangsbereichspflege, Müllraum- und Tonnenservice, Außenflächen- und Grünpflege, Winterdienst, Objektkontrollen, Aushangservice sowie klar abgegrenzte einfache Hausservice-Aufgaben.

Ist Hausbetreuung dasselbe wie Stiegenhausreinigung?

Nein. Die Stiegenhausreinigung ist ein wichtiger Baustein. Hausbetreuung bündelt zusätzlich gemeinschaftliche Bereiche, Müllplatz, Außenflächen, saisonale Aufgaben, Kontrollen, Meldungen und vereinbarte Hausservice-Leistungen.

Übernimmt A-F-S auch Leuchtmitteltausch?

Ja, der Austausch frei zugänglicher Leuchtmittel kann vereinbart werden, sofern kein Eingriff in Leuchte, Fassung, Leitung oder elektrische Anlage erforderlich ist. Elektrische Fehler werden dokumentiert und an einen befugten Elektrobetrieb übergeben.

Was bedeutet Winterdienst nach § 93 StVO?

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Objekt, Vertrag und den zu betreuenden Flächen. A-F-S legt Räum- und Streubereiche, Prioritäten, Kontrollintervalle und Dokumentation vor Beginn eindeutig fest.

Ist Hausbetreuung auch für mehrere Wohnanlagen möglich?

Ja. Für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen können einheitliche Objektstandards, feste Kontrollpunkte, Vertretungsregelungen und gebündelte Berichte vereinbart werden.

Hausbetreuung für Ihr Objekt zusammenstellen

Nennen Sie Objekt, Anzahl der Stiegen, Allgemeinflächen, Außenbereiche, gewünschte Intervalle und Zusatzaufgaben. A-F-S erstellt daraus einen klaren Leistungsplan.

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